Der Mietservice für hochwertiges Fotostudio-Equipment
Mietformular
Weitere Geräte auf Anfrage / Reservierung erforderlich Sondertarife bei längerer Mietdauer oder bei Anmietung für das Wochenende
Mietvertragsbedingungen
1. Preise und Zahlung
1.1 Der Mietpreis berechnet sich auf der Grundlage unserer Nettopreisliste zuzüglich der Mehrwertsteuer
und ist nach Rechnungsstellung fällig. Er gilt pro angefangene 24 Stunden ab Übergabe in unseren Firmenräumlichkeiten.
Der Preis für 24 Stunden ist auch dann voll umfänglich zu zahlen, wenn die tatsächliche zeitliche Nutzung
nicht der vollen Mietzeit entspricht.
2. Umfang/nicht eingeschlossene Teile
Nicht im Mietpreis enthalten sind Halogenlampen; diese haben regelmäßig
nur eine Lebensdauer von 15 bis 25 Stunden und sind vom Mieter gesondert
zu kaufen.
3. Verzug
3.1 Zahlungsverzug
Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Soweit wir einen höheren
Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.2 Verzug mit der Rückgabe der Geräte
Wird das Gerät nicht rechtzeitig vereinbarungsgemäß zurückgegeben, so wird der Grundmietpreis plus
Mehrwertsteuer pro angefangene 24 Stunden fällig zuzüglich eines 50%igen Aufschlags für die
Mietzinsüberschreitung.
4. Abholung
Der Mieter holt die Geräte in den Firmenräumlichkeiten des Vermieters ab. Er trägt das volle
Transportrisiko der Abholung und Rückgabe. Eine Versendung erfolgt nicht.
5. Folgen bei Nichtabholung oder Stornierung
Werden fest bestellte/reservierte Mietgeräte nicht abgeholt, so wird je Gerät ein Tagesmietzins
in Rechnung gestellt.
6. Haftung/Pflichten des Mieters
6.1 Mit der Übergabe geht die Gefahr für den Untergang und die Beschädigung
der Geräte auf den Mieter über. Dieser haftet für den Verlust infolge Diebstahls
sowie für alle Schäden, auch Dritten gegenüber, die aus dem Betrieb oder dem Ausfall
der vermieteten Geräte resultieren.
6.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, daß die Mietgeräte vor allen Zugriffen Dritter
geschützt werden und während der Dauer seiner Nutzung ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entsteen, haftet der Mieter.
6.3 Dem Mieter ist es untersagt, Reparaturen selbst oder durch Dritte an den
Mietgegenständen vorzunehmen.
6.4 Dem Mieter ist nicht gestattet, die Geräte an Dritte weiterzugeben und zu überlassen.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte oder mittelbare Schäden,
sei es, daß diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden
oder Betriebsunterbrechungsschäden ist ausgeschlossen.
8. Kaution
In Anbetracht der hochwertigen Mietgeräte zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von
80% des Neuwertes. Diese Kaution wird in bar, per Eurocheque oder bankbestätigtem Scheck geleistet.
Sie wird nach Rückerhalt der Geräte durch den Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietgeräte in
einwandfreiem Zustand sind. Eine Übergabe des Mietgutes ohne Kaution ist nur an Firmen mit Kreditkonto
möglich.
9. Erfüllungsort
Der Firmensitz des Vermieters ist der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietvertragsverhältnis.
Reservierungs-Informationen
Um Ihnen gößtmögliche Planungssicherheit für Ihre Projekte zu sichern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit die benötigten Rent-Geräte im vorraus fest zu buchen. Wir reservieren Ihnen die gewünschten Geräte für den entsprechenden Zeitraum und senden Ihnen eine Reservierungsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für fest gebuchte aber nicht abgeholte Geräte auch Mietzins berechnen müssen. Beachten Sie bitte unsere Mietvertragsbedingungen.
Alternativ können Sie Ihren Rent-Bedarf unverbindlich vormerken lassen. Bei Materialengpässen haben feste Buchungen jedoch Vorrang.
In jedem Fall informieren wir Sie, falls wir Ihrem Reservierungswunsch wider erwarten nicht entsprechen können.
